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Last Update 01-2008

 

           

 

Gem. §5 ASIG sind Sie als Unternehmer mit Ihren Mitarbeitern dazu verpflichtet eine Fachkraft für

Arbeitssicherheit, den sog. überbetrieblichen Dienst, vorzuhalten.

 

Die Einsatzzeit wird auf Grundlage der Vorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) ermittelt.

Wir führen für Sie Betriebsbegehungen durch und beraten Sie umfassend in Sachen Arbeitsschutz.

 

Anfallende UVV-Prüfungen können wir ebenfalls durchführen.