©ArbSi GmbH All Rights reserved! Last Update 01-2008
|
|
|
|
Gem. §5 ASIG sind Sie als Unternehmer mit Ihren Mitarbeitern dazu verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, den sog. überbetrieblichen Dienst, vorzuhalten.
Die Einsatzzeit wird auf Grundlage der Vorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) ermittelt. Wir führen für Sie Betriebsbegehungen durch und beraten Sie umfassend in Sachen Arbeitsschutz.
Anfallende UVV-Prüfungen können wir ebenfalls durchführen.
|
|