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©ArbSi GmbH

All Rights reserved!

Last Update 01-2008

 

      

 

Geschäftsbedingungen

 ArbSi © Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit GmbH

( im folgenden Ingenieurbüro © ArbSi  genannt )

für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Prüfungs- und Beratungstätigkeiten 

1. Allgemeines

1.1. Das © ArbSi Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit GmbH ist eine juristische Person des privaten Rechts.

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Arbeitssicherheit und der techischen Überwachung.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen sowie die Vergütungsordnung des Ingenieurbüros © ArbSi bauen auf den ihr zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen auf. Weil die Tätigkeit des Ingenieurbüros © ArbSi  somit nicht Gegenstand eines gewöhnlichen Handelsgeschäftes ist, können abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber nicht anerkannt werden.

1.3. Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter des Ingenieurbüros © ArbSi  sind nur dann bindend, wenn sie von des Ingenieurbüros © ArbSi ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

2. Durchführung des Auftrages

2.1. Die von des Ingenieurbüros © ArbSi angenommenen Aufträge werden durchgeführt nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung des Standes der Technik und - soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind - in der bei des Ingenieurbüros © ArbSi üblichen Handhabung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

 

  2.2. Der Umfang der Arbeiten des Ingenieurbüros © ArbSi wird bei Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen ihm nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

3. Fristen, Verzug, Unmöglichkeit

3.1. Die von des Ingenieurbüros © ArbSi angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3.2. Sofern das Ingenieurbüro © ArbSi eine verbindliche Auftragsfrist aus Gründen, die sie zu vertreten hat, überschreitet und dadurch in Verzug gerät, ist der Auftraggeber berechtigt, soweit er wegen des Verzuges einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche von 1% aufgrund dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes bis zu insgesamt 25% des aufgrund dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes geltend zu machen. Für weitergehende Schadenersatzansprüche gilt die Regelung in Nr.5.

3.3. Setzt der Auftraggeber des Ingenieurbüros © ArbSi während deren Verzuges eine angemessene Nachfrist und läßt das Ingenieurbüro ArbSi © diese Frist aus von ihr zu vertretenden Gründen verstreichen oder wird des Ingenieurbüros © ArbSi die Leistung aus einem von ihr zu vertretenden Grund unmöglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der in Ziff. 3.2 bestimmten Verzugsentschädigung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Gewährleistung, Haftung

4.1. Die Gewährleistung des Ingenieurbüros © ArbSi umfaßt nur die ihr gemäß Nr. 2.1 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Untersuchungsobjekte, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt das Ingenieurbüro © ArbSi keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der begutachteten Objekte, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags sind.

Auch im letzteren Fall wird die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.

4.2. Die Gewährleistungspflicht des Ingenieurbüros © ArbSi ist beschränkt auf die Nachbesserung eines Fehlers oder Mangels und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung oder Herbeiführung der Eigenschaft fehl, d.h. wird sie unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder von des Ingenieurbüros © ArbSi unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

4.3. Eine Haftung für bestimmte Eigenschaften, insbesondere dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist, übernimmt das Ingenieurbüro     ArbSi © nur, wenn eine entsprechende Zusicherung der betreffenden Eigenschaft erfolgt ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung aufgrund zugesicherter Eigenschaften ist ausgeschlossen, sofern die Zusicherung nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Schadenersatz-Ansprüche des Auftraggebers aus §§ 463,480 Abs. 2, 635 BGB wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.

4.4. Beruht ein Fehler oder Mangel, der kein Fehler einer zugesicherten Eigenschaft darstellt,auf einem von des Ingenieurbüros ArbSi © zu vertretenden Umstand, so haftet das Ingenieurbüro © ArbSi für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden nur bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten nur je Auftrag bis zu einem Betrag von maximal

 - 1.000 ,-- € für Personenschäden
 - 1.000 ,-- € für Sachschäden
 - 1.000 ,-- € für Vermögensschäden

4.5. Für Aufwendungsersatzansprüche gem. §§ 633 Abs. 2, Satz 2 i.V. m. § 476a BGB bleiben unberührt.

4.6. Die Haftungsbeschränkungen der Nummern 4.3 und 4.4 gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Ingenieurbüros © ArbSi sowie weiterer von ihr eingeschalteter Fachkräfte, Ingenieure und Sachverständige.

5. Ausschluss weitergehender Haftung und Ansprüche

5.1. Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbaren und mittelbaren Schaden gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit sie über die in Nr. 3.2, 3.3, 4.2 - 4.6 des Ingenieurbüros © ArbSi übernommenen Haftung und Gewährleistung hinausgehen, es sei denn, es wird in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Ingenieurbüros © ArbSi sowie weiterer von ihr eingeschalteter Fachkräfte, Ingenieure und Sachverständige.

6. Zahlungsbedingungen und Preise

6.1. Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach unserem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist.

6.2. Kostenvorschüsse können verlangt werden und / oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden.

6.3. Die Entgelte sind sofort nach der Rechnungslegung, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung ausgedruckten Termin zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

6.4. Die Umsatzsteuer ( Mehrwertsteuer ) wird in der bis zur abschließenden Durchführung des Auftrages jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu den Entgelten erhoben und bei Rechnungslegung gesondert ausgewiesen.

6.5. Beanstandungen unserer Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

7.1. Von schriftlichen Unterlagen, die dem Ingenieurbüro © ArbSi zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf das Ingenieurbüro © ArbSi  Abschriften zu seinen Akten nehmen.

7.2. Das Ingenieurbüro © ArbSi behält sich die Urheberrechte an der von ihr erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen, Untersuchungen, Handbüchern, Schulungsunterlagen u.ä. vor.

7.3. Das Ingenieurbüro © ArbSi, seine Mitarbeiter und die  von ihr eingeschalteten weiteren Sachverständigen dürfen Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, nicht unbefugt offenbaren und verwerten.

7.4. Das Ingenieurbüro © ArbSi verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzt sie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zu Erfüllung der Datensicherheitsanforderungen der Anlage zu § 6 BDSG hat sie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

8.1. Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist Nürtingen, soweit die Voraussetzungen gem. § 38 Zivilprozessordnung vorliegen. Dies gilt insbesondere für das Mahnwesen.

8.2. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Nürtingen, der Sitz des Auftragnehmers.

8.3. Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem zwischen inländischen Vertragspartnern geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über der internationalen Warenverkauf ( CISG ) .

9. Geltungsbereich

9.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten i.S. v. § 24 AGBGesetz sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.

9.2. Gehört der Auftraggeber nicht dem in Nr. 9.1 bezeichneten Personenkreis des § 24 AGBGesetz an, gelten diese Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe:

- Die vom Ingenieurbüro © ArbSi angegebenen Auftragsfristen sind entgegen Nr. 3.1 verbindlich.
- Die Begrenzung der Schadenersatzansprüche in Nr. 3.2 gilt nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen des Ingenieurbüros
© ArbSi.

9.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke.