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Last Update 01-2008

 

        

 

Grundregeln der Gefahrstoffe: Vermeiden, Eindämmen, Schützen.

Die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Schutzes für Arbeitnehmer und Umwelt ist die Gefahrstoffverordnung.

Bei Gefahrstoffen besteht Prüfungspflicht, ob es sich überhaupt um Gefahrstoffe handelt und Kennzeichnungspflicht. Die Gefährlichkeit eines Stoffes oder Stoffgemisches wird durch Gefahrensymbole (auch Gefahrenkennzeichen genannt) angegeben. Durch falsche Anwendung können Gefahrstoffe in den Körper gelangen und dadurch schwere Gesundheitsschäden hervorrufen.

 

Unsere Leistungen für Sie


   - Wir beraten Sie in allen Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.
   - Wir erstellen Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung.
   - Wir erstellen Gefahrstoffkataster und setzen das Schutzstufenkonzept für Ihren Betrieb um.
   - Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Ermittlungs- und Überwachungspflicht nach
     Gefahrstoffverordnung durch regelwerkskonforme Arbeitsbereichsanalysen.
   - Wir erstellen für Sie Arbeitsbereichsanalysen für Produktion, Technik, Labors, Werkstätten  und  weitere Einrichtungen.
   - Bei Bedarf erstellen wir für Sie eine Gefährdungsbeurteilung.
   - Wir untersuchen Büros, öffentliche Gebäude und Wohnräume im Hinblick auf die Identifizierung
      von Schadstoffen, erstellen Gutachten und leiten entsprechende Maßnahmen ein.
   - Wir übernehmen für Sie Gefahrstoffmessungen.