Grundregeln der
Gefahrstoffe: Vermeiden, Eindämmen, Schützen.
Die
gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Schutzes für Arbeitnehmer und
Umwelt ist die Gefahrstoffverordnung.
Bei
Gefahrstoffen besteht Prüfungspflicht, ob es sich überhaupt um Gefahrstoffe
handelt und Kennzeichnungspflicht. Die Gefährlichkeit eines Stoffes oder
Stoffgemisches wird durch Gefahrensymbole (auch Gefahrenkennzeichen genannt)
angegeben. Durch falsche Anwendung können Gefahrstoffe in den Körper
gelangen und dadurch schwere Gesundheitsschäden hervorrufen.
Unsere
Leistungen für Sie
- Wir beraten Sie in allen Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.
- Wir erstellen Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung.
- Wir erstellen Gefahrstoffkataster und setzen das Schutzstufenkonzept für
Ihren Betrieb um.
- Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Ermittlungs- und
Überwachungspflicht nach
Gefahrstoffverordnung durch regelwerkskonforme Arbeitsbereichsanalysen.
- Wir erstellen für Sie Arbeitsbereichsanalysen für Produktion, Technik,
Labors, Werkstätten und weitere Einrichtungen.
- Bei Bedarf erstellen wir für Sie eine Gefährdungsbeurteilung.
- Wir untersuchen Büros, öffentliche Gebäude und Wohnräume im Hinblick auf
die Identifizierung
von Schadstoffen, erstellen Gutachten und leiten entsprechende Maßnahmen
ein.
- Wir übernehmen für Sie Gefahrstoffmessungen.